1. Beirats- und Kuratoriums­sitzung 2015

In den Räumlichkeiten der Kathrein Privatbank traten der wissenschaftliche Beirat und das Kuratorium zusammen, um gemeinsam mit dem Vorstand der ogfv über die bisherigen Leistungen der Gesellschaft in den letzten beiden Jahren sowie über zukünftige Projekte zu sprechen. In einer Präsentation gab die Vorstandsvorsitzende, Frau Univ.-Prof.in Dr.in Astrid Deixler-Hübner, einen Überblick über die bisherigen Veranstaltungen und Tätigkeiten der ogfv.

Im Anschluss stellte Herr Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer einige geplante Projekte der ogfv vor, etwa die am 16.9.2015 stattfindende Tagung „Reform des Erbrechts“ in Kooperation mit der Bank Austria Private Banking, zu der auch ein Tagungsband publiziert werden soll; sowie ein interdisziplinäres Drittmittelprojekt zum Thema Familiäre Vermögensplanung. Dieses Projekt ist als Kooperation zwischen ogfv (Univ.-Prof.in Dr.in Astrid Deixler-Hübner, Univ.-Prof. Dr. Martin  Schauer), Universität Genf (Univ.-Prof.in Dr.in Margareta Baddeley), Universität zu Köln (Univ.-Prof.in Dr.in Barbara Dauner-Lieb) und Wirtschaftsuniversität Wien (Univ.-Prof.in Dr.in Susanne Kalss) konzipiert. Es soll auf rechtsvergleichender Grundlage die Möglichkeiten und Grenzen der familiären Vermögensplanung aufzeigen. Das als D-A-CH-Projekt konzipierte Forschungsvorhaben befindet sich derzeit in der Phase der Antragsbegutachtung beim FWF und bei der DFG. Es ist – für den Fall der Antragsbewilligung – auf ca drei Jahre angelegt und soll voraussichtlich im Herbst 2015 starten. Noch in der Planung befindet sich eine Tagung zur Reform des Sachwalterrechts, zu der noch auf den Gesetzesbeschluss gewartet wird. Langfristig soll die Tätigkeit der ogfv von der Organisation bloßer Vortragsveranstaltungen hin zu einer echten Forschungsplattform ausgeweitet werden.

Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter wies auf seinen Länderbericht aus grund-/europarechtlicher Sicht hin, der eine rechtsvergleichende Betrachtung der Auswirkungen des Art 8 EMRK im nationalen Recht beinhaltet. Die Publikation wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2016 fertiggestellt.

Sehr positiv und wertvoll waren die Rückmeldungen und Vorschläge der Mitglieder des Kuratoriums und des Beirats. Neben anderen Wortmeldungen bewertete etwa SCh. i.R. Hon.-Prof. Dr. Gerhard Hopf die bisherige Tätigkeit der ogfv überaus positiv und wies darauf hin, dass er für die Gesellschaft zwei wesentliche Aufgabenbereiche sieht: Die Teilnahme an Vorarbeiten zur Gesetzgebung sowie die Unterstützung bei der Implementierung der Gesetze. Auch Univ.-Doz. Mag. DDr. Ludwig Bittner würdigte die bisherige Tätigkeit der ogfv. Dr. Robert Fucik schlug folgende weitere, mögliche Projekte für die ogfv vor:

  • Die Güterrechte-VO(en), die sich derzeit in einer „Abkühlphase“ befindet.
  • Die Revision der Brüssel IIa-VO und das Scheidungs-IPR.
  • Kooperation in einem Projekt mit „Mathew Thorpe“ (Head of the International Family Division of the UK), bezüglich der Probleme von Migration (zB Estland -> UK) und Kinderschutz/-abnahme im Hinblick auf die „Flucht“ aus baltischen und Balkanstaaten in den Westen. Die ogfv könnte dabei als Anbindungsstelle („Achse“ Internationales Kinderschutzzentrum Bratislava-Wien) fungieren. Fragen wäre dabei zB die Abwägung zwischen „institutional care“ im Zielstaat und Rückweisung in den Ursprungsstaat; oder die Verlagerung von Kindern ins Ausland ohne gerichtliche Kontrolle.

Abschließend lud die Kathrein Privatbank zu einem Buffet.