Abendveranstaltung Dimici gegen die Türkei (Bsw. 70133/16)
Am 12. November 2024 lud die Österreichische Gesellschaft für Familien- und Vermögensrecht (ogfv) zu einer äußerst gut besuchten Veranstaltung an der WU (Wirtschaftsuniversität Wien) ein. Im Mittelpunkt stand die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 5. Juli 2022 in der Sache und deren potenzielle Auswirkungen auf die Stifterautonomie im österreichischen Privatstiftungsrecht. Der Gerichtshof stellte dabei fest, dass eine Bestimmung in den Stiftungsstatuten, die Begünstigte aufgrund ihres Geschlechts unterschiedlich behandelt, mit dem Diskriminierungsverbot nach Art 14 MRK unvereinbar ist.
Nach Begrüßungen durch Univ.-Prof. Dr. Martin Winner (Vizerektor der WU Wien) und Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Vorstandsvorsitzende der ogfv) wurde die Entscheidung durch zwei ausführliche Referate näher beleuchtet. RA Univ.-Prof. Dr. Christoph Herbst (JKU Linz, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs) betrachtete die Entscheidung aus grundrechtlicher Perspektive und lieferte dabei wertvolle Impulse. RA Mag. Florian Haslwanter (Eiselsberg Rechtsanwälte GmbH) analysierte die Konsequenzen für das österreichische Privatstiftungsrecht und behandelte die Frage, wie diese Entscheidung die zukünftige Praxis beeinflussen könnte.
Der Abend fand seinen gelungenen Abschluss in einer lebhaften Diskussionsrunde moderiert von Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer.