Aktuelle Fragen des Internationalen Erbrechts

Die seit 17. August 2015 in Geltung stehende Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) stellt einen Meilenstein in der Entwicklung der Vereinheitlichung des Kollisionsrechts der Mitgliedstaaten der Europäischen Union dar. Charakteristisch ist dabei insbesondere auch aus österreichischer Sicht die Abkehr vom Staatsangehörigkeitsprinzip zugunsten einer Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen zur Bestimmung des auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen zur Anwendung kommenden Rechts.

Innerhalb von knapp fünf Jahren sind bereits zahlreiche Entscheidungen nationaler Gerichte und einige richtungsweisende Entscheidungen des EuGH ergangen. Unter den dogmatisch kontrovers diskutierten Themen, mit denen sich die Gerichte dabei auseinanderzusetzen hatten, sind insbesondere Fragen zur Reichweite des Erbstatuts im Spannungsfeld mit anderen europäischen Kollisionsrechtsakten sowie mit nationalen Kollisionsvorschriften hervorzuheben.

Der rechtswissenschaftlichen Analyse und Diskussion dieser sehr praxisrelevanten Fragen war die am 14. Januar 2020 an der Universität Wien stattfindende Veranstaltung gewidmet, zu der die IGKK und die ogfv gemeinsam luden.

Nach einer Einleitung durch Herrn Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer (Universität Wien, ogfv) gab Frau Ass.-Prof.in Dr.in Kristin Nemeth LL.M. (Universität Innsbruck) Einblicke in die aktuelle Judikatur zur Abgrenzung von Sachen- und Erbstatut. Anschließend befasste sich Herr Assoz. Prof. Dr. Simon Laimer LL.M. (Universität Innsbruck) mit der Abgrenzung des Erbstatuts vom Güterstatut, bevor abschließend Herr Ass.-Prof. Dr. Florian Heindler (SFU Wien, IGKK) die erbrechtliche Anknüpfung im Spannungsfeld von Schuld- und Verbandsstatut erörterte.

Nach einer anregenden Publikumsdiskussion bestand bei einem kleinen Empfang noch die Gelegenheit zum weiteren Austausch in lockerer Atmosphäre.