Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Familienrecht
In seinen einleitenden Begrüßungsworten führte Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter, Professor am Institut für Europarecht und Internationales Recht an der WU Wien und Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, an den Diskurs über das Familienrecht heran. Er verwies auf die Verbindung zwischen den verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten und den vielfältigen Problemen des Familienrechts und machte zudem auf die Transnationalität familienrechtlicher Fragestellungen aufmerksam.
Im daran anschließenden Vortrag von Univ.-Prof.in Dr.in Gabriele Britz widmete sich diese vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur aktuellen Fragestellungen zum Familienrecht, sondern gab auch Einblicke in die Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts.
In der jüngeren Rechtsprechungspraxis hätten vor allem Fragen hinsichtlich derAbstammungskenntnis, der Stellung nichtehelicher Kinder, der Rechte Transsexueller, der Anerkennung eines dritten Geschlechts oder der Rechtsstellung von Vätern an Bedeutung zugenommen. Gerade im letztgenannten Bereich werde zurzeit am Status quo gerüttelt und diskutiert, ob eine moderne Gestaltung des Familienrechts nicht die Anerkennung von mehr als zwei Elternteilen nahelegen würde. Quantitativ am meisten habe das Bundesverfassungsgericht jedoch im Bereich des elterlichen Sorge- und Umgangsrechts zu entscheiden. Die menschliche Tragweite derartiger Verfahren sei sehr hoch, gehe es hierbei doch um essentielle Fragen wie „Werde ich mein Kind in Zukunft noch sehen? Werde ich das Aufwachsen meines Kindes miterleben können?“
Demnach sei es auch nicht verwunderlich, dass eine Vielzahl derartiger familienrechtlicher Verfahren bei einem Verfassungsgericht anhängig sei. Nicht zuletzt dadurch, dass der Gesetzgeber die Rolle der Väter der Realität angepasst und diese gestärkt habe, sei die Anzahl der familienrechtlichen Verfahren in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Im Zusammenhang mit den Sorge- und Umgangsrechtsverfahren thematisierte die Vortragende auch die einfachgesetzlichen und verfassungsgesetzlichen Anforderungen an das Doppelresidenzmodell, ging auf die Problematik der überlangen Verfahrensdauer näher ein und skizzierte die – je nach Fallgruppe – unterschiedlich weitreichende Kontrolldichte des Bundesverfassungsgerichts.
Anschließend sprach die Vortragende noch die Frage der Begutachtung im familienrechtlichen Verfahren an. Hierbei kristallisiere sich ein problematischer Trend dahingehend heraus, dass Eltern zunehmend die Mitwirkung an einer Begutachtung verweigern. Abschließend wurde die Thematik im Rahmen einer Publikumsdiskussion weiter vertieft. Hierbei entstand ein interessanter Austausch zwischen der Vortragenden und Vertretern aus unterschiedlichen Bereichen der Rechtswissenschaft und Praxis. Es wurden sowohl Überschneidungspunkte als auch Unterschiede zwischen der deutschen und der österreichischen Rechtslage im Bereich des Familienrechts sichtbar.
Nach den Schlussworten durch Univ.-Prof.in Dr.in Astrid Deixler-Hübner, Professorin am Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht der JKU Linz und Vorstandsvorsitzende der Österreichischen Gesellschaft für Familien- und Vermögensrecht, fand der spannende Vortragsabend seinen gemütlichen Ausklang bei einem Buffet.
Julia Reiner, LL.M. (WU)