Fachtagung Reform des Erbrechts

Ziel der Veranstaltung war es, die durch das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 herbeigeführten Änderungen im Bereich des österreichischen Erbrechtes darzustellen und zum wissenschaftlichen Diskurs beizutragen. Die Veranstaltung fand mit weit mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, vorwiegend aus dem Bereich der Anwaltschaft und des Notariats, eine überaus beachtliche Resonanz.

Beginnend mit einer Einleitung und Darstellung der Reform aus Sicht des Gesetzgebers sowie der Wissenschaft durch Hon.-Prof. Dr. Georg Kathrein und Univ.-Prof.in Dr.in Constanze Fischer-Czermak wurden in Folge die einzelnen Änderungen in Fachvorträgen von Univ.-Prof.in Dr.in Astrid Deixler-HübnerDr. Christoph MondelUniv.-Prof. Dr. Martin SchauerDDr.in Katharina Müller sowie Univ.-Prof.in Dr.in Susanne Kalss, LL.M. aufgearbeitet. Dargelegt wurden insbesondere die Auswirkungen der Reform auf die Familie durch die nunmehrige Abgeltung von Pflegeleistungen sowie auf die Unternehmensnachfolge durch die teilweise Liberalisierung des Pflichtteilsrechtes. Beschlossen wurde die Tagung schließlich mit der Beleuchtung der Erbrechtsreform aus Sicht der Bankenpraxis durch Mag. Elke Wille, CFP®, EFA® sowie einer Betrachtung aus steuerrechtlichem Blickwinkel durch Univ.-Prof.in Dr.in Sabine Kirchmayr-Schliesselberger. Den Vortragsblöcken folgte jeweils eine Podiumsdiskussion, deren Moderation von Hofrat Dr. Johann Höllwerth und Senatspräsident Hon.-Prof. Dr. Hansjörg Sailer übernommen wurde.

Als Kooperationspartnerin und Gastgeberin fungierte die Bank Austria, die der Tagung durch die Überlassung des Oktogons am Unternehmenssitz in der Wiener Schottengasse einen glanzvollen Rahmen verlieh. Die ogfv bedankt sich bei der Bank Austria für die Gastfreundschaft sowie bei allen Gästen und Vortragenden für ihre Teilnahme.

Die Ergebnisse der Veranstaltung werden im Rahmen eines Tagungsbands veröffentlicht, der zeitnah im Verlag LexisNexis erscheinen wird.