Leihmutterschaft in rechts­vergleichender Perspektive

Prof. Dr. Débora Gozzo (Universität São Paulo, Brasilien) hielt zwei Vorträge (Wien und Linz) zum Thema Leihmutterschaft – Recht des Kindes vs Recht auf ein Kind. Dabei gelang es ihr, einen roten Faden von alttestamentarischen Anfängen der „Leihmutterschaft“ bis hin zu aktuellen Fragen der angewandten Ethik auf dem Gebiet der medizinischen Fortpflanzung zu ziehen.

Bei den heutigen Leihmutterschaftsverfahren erklärt sich eine gebärfähige Frau vertraglich bereit, ein Kind für Dritte auszutragen und zur Welt zu bringen. Der erste berühmte Fall („Baby M.“) wurde in der Anfangszeit dieser Technologie, den 80er Jahren, in den USA verhandelt. Die Leihmutter (gleichzeitig die Eispenderin) wollte das Kind nach der Geburt nicht mehr an ihre Vertragspartner abgeben. Seither hat sich mit der Entwicklung und Verfeinerung der Reproduktionsmedizin ein großer Markt für die „Miete“ eines Uterus entwickelt, bei dem das Kind und die Leihmutter wie eine Handelsware (commodity) behandelt werden. Das wirft eine Fülle von Fragen zur Menschenwürde aller Beteiligten auf.

Daran anknüpfend verstand Prof. Gozzo eine Darstellung der Rechtslage auf dem Gebiet der Leihmutterschaft und der medizinischen Fortpflanzung in Brasilien, Uruguay und Argentinien mit einer kritischen Analyse zu verbinden. Die anschließende Diskussion brachte zahlreiche Fragen hervor, insbesondere anknüpfend an die Ausgestaltung eines „Leihmutterschaftsvertrags“.