Symposium EuErbVO und deren Umsetzung in das österreichische Recht

Gegenstand des Symposiums, dessen wissenschaftliche Leitung in den Händen von Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer lag, war ein hochaktuelles Thema, da die EuErbVO seit 16.8.2015 anzuwenden ist. Dementsprechend war die Veranstaltung mit ca 100 Teilnehmern außerordentlich gut besucht.

Nach einer kurzen Einführung wurden die Fachvorträge mit einem Referat von Frau Univ.-Prof.in Dr.in Astrid Deixler-Hübner, eröffnet. In ihrer Präsentation zum Thema „Internationale Zuständigkeit in Erbsachen“ stellte die Vortragende das hochkomplexe System in anschaulicher und verständlicher Weise dar. Darauf folgte der Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, der sich dem nach der Verordnung auf Erbsachen anwendbaren Recht widmete. Inhaltlich stand dabei der gewöhnliche Aufenthalt als das zentrale Anknüpfungsmerkmal und Möglichkeit der Rechtswahl im Mittelpunkt. Das Europäische Nachlasszeugnis und dessen Anwendungsfälle im Österreichischen Recht bildeten den Gegenstand des Vortrags von Herrn Hofrat des OGH Dr. Matthias Neumayr. Den Abschluss der Vortragsreihe bildete ein Beitrag aus der Praxis für die Praxis. Frau RAin Dr.in Elisabeth Scheuba referierte über die Anwendungsprobleme in der täglichen Arbeit der Rechtsanwälte und Notare. Auf die Vorträge folgte eine rege Diskussion, in der zahlreiche Fragen weiter vertieft wurden.

Der letzte Teil der Veranstaltung war der  Präsentation des von Deixler-Hübner/Schauer herausgegeben Kommentar zur EU-Erbrechtsverordnung (Verlag Manz), gewidmet. Der Kommentar, an dem 16 Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis mitwirkten, behandelt nicht nur die Verordnung selbst, sondern auch das innerstaatliche Anpassungsgesetz. Auch die sich aus der Verordnung ergebenden Rechtsfragen werden mit speziellem Blick auf das österreichische Recht untersucht. Mit der Präsentation, die auf großes Interesse stieß, war der offizielle Veranstaltungsteil beendet. Beim anschließenden Buffet gab es die Möglichkeit zum fachlichen Diskurs in lockerer Atmosphäre.