Symposium Migration, ­Familie und Vermögen

Die Auftaktveranstaltung der ogfv befasste sich mit dem Thema Migration, Familie und Vermögen. Das Programm reichte vom nationalen und internationalen Familien- und Erbrecht bis hin zum Bereich der Menschenrechte. Frau Bundesministerin für Justiz, Prof. Karl hieß die ogfv herzlich willkommen und betonte die praktische Bedeutung familienrechtlicher Themen. Besonders erfreulich war ihr Statement, die ogfv werde bei der wissenschaftlichen Bearbeitung künftiger Gesetzgebungsprojekte eine zentrale Rolle einnehmen.

Prof.in Rotraud Perner referierte zum Thema „Familie – Hort der Geborgenheit oder Quelle des Streits“. Darin schlug sie eine interdisziplinäre Brücke zwischen den rechtlichen Rahmenbedingungen der Familiengemeinschaft und den praktischen Konflikten im Familienkreis, die oftmals nur psychologisch erklärbar sind. Dabei berücksichtigte sie jene Differenzen die auftreten, wenn man eine Familie gründet, weil dabei unterschiedliche Werthaltungen, Ansprüche und Abwehrbedürfnisse zu koordinieren sind. Dabei bedachte sie auch Aspekte interkultureller Partnerschaft.

Prof.in Boele-Woelki (Universität Utrecht, University of the Western Cape, South Africa) stellte ihr „Projekt der European Commission on Family Law“ vor. In rechtsvergleichender Analyse jener Grundwerte, die das Familienrecht international prägen, konnte sie feststellen, dass die Eigenverantwortung der Familien den Paternalismus in Form von staatlicher Fürsorge schrittweise ablöst.

Prof. Schauer zeichnete unter dem Titel „Erbrecht goes Europe“ Wesenselemente der Europäischen Erbrechtsverordnung nach. Er untersuchte die Kernprobleme der Anknüpfung an den „gewöhnlichen Aufenthalt“ und problematisierte etwaige „Ausweichklauseln“. Der Gesamtbefund der neuen Erbrechtsverordnung fiel positiv aus. Prof. Schauer gelang es dennoch die Diskussion um vereinzelte kritische Fragestellungen zu bereichern.

Das Referat von Prof. Grabenwarter analysierte die Rechtsprechung zum „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“ (Art 8 EMRK). Dabei legte er einen besonderen Fokus auf das Verhältnis von Familie zu Themen des Fremdenrechts, wie Ausweisung, Einwanderung und Aufenthaltsberechtigung. Zum Abschluss analysierte er die sensible Problematik des Nachzugsrechts von Familienangehörigen.

Prof.in Deixler-Hübner gelang es in ihrem Referat „Binationale Ehen – ein rechtlicher Hürdenlauf?“ die internationalen Aspekte von Eheschließung, Scheidung (Brüssel IIa-VORom III-VO) und elterlicher Verantwortung darzustellen. Auch die Durchsetzung von Entscheidungen, sowie das Haager Kinderschutzübereinkommen und die Europäische Unterhaltsverordnung wurden thematisiert. Abgerundet wurde das Referat durch eine Darstellung der IPR-Regeln für das Güterrecht.

Im Anschluss an das von Mag. Kommenda („Die Presse“) vorgetragene Impulsreferat fand zum Abschluss des Symposiums eine spannende Paneldiskussion zur „Paralleljustiz in ethnischen Minderheiten“ statt. Frau LAbg. Yilmaz (Vorsitzende des Ausschusses „Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal“ im Wiener Rathaus) sprach deutlich aus, dass religiöse Gerichtsbarkeit nur ausgeübt werden darf, soweit dafür im verfassungsrechtlichen Rahmen Raum ist. Herr Prof. Fuchs (Professor für Strafrecht, Wien) beleuchtete die strafrechtlichen Aspekte außerstaatlicher Gerichtsbarkeit kritisch. Frau Mag.a Kahraman bereicherte die Diskussion durch ihre praktischen Erfahrungen mit Problemen in der rechtlichen Beratungspraxis bei religiös gefärbten Ehekonflikten. Sie appellierte für mehr rechtliche Aufklärung in der Gesellschaft.

Der überaus gelungene Auftakt der ogfv wird durch einen Tagungsband abgerundet, der im Verlag lexisnexis erschienen ist (Link).