Tagung 2. Erwachsenenschutzrecht

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Für die Fachvorträge konnten hochkarätige ExpertInnen gewonnen werden, die unter der Moderation von Hon.-Prof. Sektionschef i.R. Dr. Gerhard Hopf die Neuerungen aus verschiedenen Perspektiven beleuchteten und jeweils Schlaglichter hervorhoben. Nach einer Einführung durch Hon.-Prof. Sektionschef Dr. Georg Kathrein (BMJ) stellte Dr. Peter Barth (LStA, BMJ) das Viersäulenmodell des neuen Erwachsenenschutzrechts dar. Dr. Hans Weitzenböck (Herzogenburg) präsentierte die Rechte und Pflichten, die sich aus Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung vor allem mit Blick auf die vermögensrechtlichen Fragen ergeben. Im Anschluss erläuterte Frau Univ.-Prof.in Dr.in Astrid Deixler-Hübner (JKU Linz) die zahlreichen familien- und personenrechtlichen Aspekte der neuen Rechtslage.

Nach der Mittagspause, in der die intensiven Diskussionen bei einem von der Bank Austria bereitgestellten Buffet fortgesetzt werden konnten, hob Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger (WU Wien) die Schwierigkeiten und Probleme des Erwachsenenschutzrechts im Zusammenhang mit Bankgeschäften hervor. Im letzten Vortrag, gehalten von Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer (Universität Wien), wurden die Verbindungslinien zwischen Unternehmensrecht und Erwachsenenschutzrecht dargestellt, die vom Reformgesetzgeber weitgehend unbeachtet gelassen wurden.

Die anschließende Podiumsdiskussion wurde von Dr. Michael Lunzer (Präsident der Notariatskammer für Wien, NÖ und Burgenland), Mag. Franz Mauthner (Richter am BG Florisdorf), Dr. Peter Schlaffer (Geschäftsführer Vertretungsnetz) und Dr. Rupert Wolff (Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags) geführt. Unter der Moderation von Frau Irene Brickner (Der Standard) nahmen sie jeweils aus der Perspektive ihres Berufsstands Stellung zum neuen Gesetz.

Obwohl das Gesetz – trotz gewisser Unklarheiten und Probleme – grundsätzlich einhellig positiv bewertet wurde, bestand Einigkeit darüber, dass erst die Praxis zeigen würde, welche Auswirkungen sich in Zukunft für derzeit noch unter Sachwalterschaft stehende Personen ergeben werden. Nach Einführung des Sachwalterrechts dauerte es ca 7–8 Jahre, bis die Regelungen wirklich ins Bewusstsein der RechtsanwenderInnen gelangten. Oft überwog bei den Gerichten die Neigung, pauschale statt „maßgeschneiderte“ Maßnahmen anzuordnen – so Mag. Mauthner und Dr. Lunzer. Die Möglichkeiten einer flexiblen Gestaltung blieben vielfach ungenutzt, sodass auch dem Gedanken der Subsidiarität (Übertragung von Aufgaben an den Sachwalter nur, soweit dies unbedingt notwendig ist) nicht hinreichend Rechnung getragen wurden. Im Hinblick darauf bestand Einigkeit darin, dass sowohl die beteiligten Berufsstände als auch die Medien entsprechende Informationskampagnen – besonders über die Möglichkeiten privatautonomer Gestaltung durch die Vorsorgevollmacht – durchführen sollten, damit letztlich jeweils die im Einzelfall „ideale Säule“ und nicht pauschal die gerichtliche Erwachsenenvertretung zur Anwendung käme.

Nach den Dankesworten durch Mag. Helmut Siegler (Bank Austria) erinnerte Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter (WU Wien, Mitglied des VfGH) in den Schlussworten an die besondere Verantwortung der JuristInnen, Lösungen für Menschen zu finden, die aus der Mitte der Gesellschaft hinausdriften und kündigte die für Frühjahr und Herbst 2018 geplante Veranstaltungsreihe der ogfv, sowie die neue ogfv-Schriftenreihe an, die mit dem Band der Erwachsenenschutz-Tagung eröffnet wird.