Tagung Internationaler Kinderschutz

Kinderrechte sind ein fundamentaler Bestandteil des Familienrechts. Sie sind durch die UN-Kinderrechtskonvention und EU-Grundrechtecharta abgesichert und genießen in Österreich auch verfassungsrechtlichen Schutz. Inhaltlich stehen die Kinderrechte an der Schnittstelle vom Schutz der Betroffenen, den pflichtgebunden Elternrechten und der Intervention durch öffentliche Stellen. Durch die Zunahme binationaler Beziehungen gewinnt auch die internationale Dimension eine immer größere Bedeutung.

Die wissenschaftliche Vertiefung der damit verbundenen Rechtsfragen bat Gelegenheit für eine erstmalige Zusammenarbeit der ogfv und der IGKK. Gegenstand der Tagung waren aktuelle Fragen des Kinderschutzes. Der Bogen spannte sich bei den Vorträgen von der Umsetzung der EU-Grundrechtecharta (Dr. Gabriel Toggenburg, LL. M.) über Fragen der Leihmutterschaft (Univ.-Prof.in Dr.in Bea Verschraegen) bis hin zur Problematik der Kindesentführung (LStA Dr. Robert Fucik, Dr.in Ilaria Pretelli).  Breiter Raum wurde auch den immer brisanteren Rechtsfragen des Kinderschutzes im Zusammenhang mit den neuen Medien gewidmet (RA Dr. Andreas Frauenberger, Dr. Lukas Heckendorn Urscheler, LL. M.). Der besondere Schutzbedarf Minderjähriger in diesem Bereich wurde auch aus psychologischer Sicht thematisiert (Dr.in Birgit Stetina). Die anregende Diskussion mit dem sehr interdisziplinär zusammengesetzten Publikum wurde moderiert von Frau Univ.-Prof.in Dr.in Astrid Deixler-Hübner, Herrn Univ.-Prof. Dr. Stefan Griller, Herrn Dr. Florian Heindler und Herrn Hon.-Prof. Dr. Herbert Pimmer.