Vortrag Erb- und Familienrecht im Lichte der EMRK

Durch den Abend führten Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter und Prof. Dr. Dres. h.c. Jochen Abr. Frowein (ehemaliger Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg).

Nach einleitenden Worten von Bundesminister Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter, der die Veranstaltung eröffnete, hielt Christina Hochhauser, LL.M. (Universitätsassistentin prae doc am Institut für Europarecht und Internationales Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien) einen Vortrag zum Thema „Menschenrechtskonvention und Erbrecht“. In diesem widmete sie sich insbesondere der Frage, welche Rechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) den Staat auf dem Gebiet des Erbrechts binden und ob daraus spezifische staatliche Verpflichtungen ableitbar sind, obwohl weder in der EMRK noch in nationalen grundrechtlichen Vorschriften in Österreich ausdrücklich auf das Erbrecht Bezug genommen wird. Die Vortragende beleuchtete verschiedene aus dem Erbrecht erwachsende Rechte und Pflichten wie die Testierfreiheit, das Pflichtteilsrecht oder das gesetzliche (Familien-)Erbrecht unter den Aspekten der Eigentumsfreiheit nach Art 1 1. ZPEMRK, des Rechts auf Achtung des Familienlebens nach Art 8 EMRK und des in Art 14 EMRK garantierten Diskriminierungsverbotes und untersuchte in diesem Zusammenhang insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Gerade durch die Interpretation der EMRK im Lichte sich wandelnder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen kann die Rechtsprechung des EGMR in Zukunft noch zu Weiterentwicklungen auf dem Gebiet des Erbrechts führen.

Frau Dr.in Beatrix Krauskopf, LL.M. untersuchte im anschließenden Vortrag mit dem Thema „Menschenrechtskonvention und Adoption“ eine mögliche Herausbildung des Rechts auf Adoption aus der Rechtsprechung des EGMR, da auch hier kein solches explizit formuliertes Recht aus der EMRK ableitbar ist. Die Vortragende erörterte in diesem Zusammenhang sowohl das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art 8 EMRK als auch das Recht auf Eheschließung und Familiengründung gemäß Art 12 EMRK, wobei sie insbesondere auf die Themen der Adoption bei bestehenden Familienbeziehungen und Adoptionen  im Zusammenhang mit Diskriminierungssachverhalten, sowie auf Altersgrenzen und Altersunterschiede im Adoptionsrecht einging. Dabei kam Dr. Krauskopf unter anderem zum Ergebnis, dass eine positive Verpflichtung des Staates bestehe, die Begründung und Weiterentwicklung von Familienbeziehungen zuzulassen. In der Rechtsprechung des EGMR spielten insbesondere der den Mitgliedstaaten im Adoptionsrecht gewährte Beurteilungsspielraum sowie das Kindeswohl eine bedeutende Rolle, wobei auch in diesem Bereich noch eine mögliche Weiterentwicklung der Rechtsprechung des EGMR zu erwarten sei.

Im Anschluss an die beiden Vorträge gab Herr Prof. Frowein einige interessante Einblicke in seine Tätigkeit als Mitglied der Europäischen Kommission für Menschenrechte. Nach einer angeregten Diskussion zu den Themenschwerpunkten des Abends und den Schlussworten durch Univ.-Prof.in Dr.in Astrid Deixler-Hübner fand die Veranstaltung einen gemütlichen Ausklang bei einem Buffet.

Mag.a Marie-Therese Störck